Trockenheit - Informationsschreiben Nr. 1 vom 27. Juli 2013

Sehr geehrte Damen
Sehr geehrte Herren

Nachstehend informieren wir Sie zur momentanen Lage und erlauben uns, Ihnen Empfehlungen zu unterbreiten.

1. Orientierung

Die vergangenen niederschlagsarmen und sonnigen Tage wirken sich lokal unterschiedlich auf die Vegetation aus. Die Situation bewegt sich generell innerhalb des für die Jahreszeit üblichen Rahmens.

Auf Grund des feuchten Frühlings ist die Situation im Wald deutlich besser als in den Trockenperioden der Jahre 2003 oder 2006. Bei abgeernteten und stehenden Getreidefeldern besteht eine gewisse Brandgefährdung. Wiesen sind hingegen noch zu grün, als dass hier eine Brandgefahr entstehen könnte. Die Waldbrandgefahrenstufe beurteilen wir zurzeit vor allem für an südexponierten Waldrändern mit angrenzenden Feldern als "erheblich" (Stufe 3).

Das ganze Jahr 2012 und die erste Jahreshälfte 2013 waren niederschlagsreich. Die Grundwasserstände und Quellschüttungen haben sich dadurch seit den Tiefstständen im Herbst 2011 wieder erholt und liegen zurzeit deutlich über den langjährigen Mittelwerten. Die Wasserversorgung ist grundsätzlich sichergestellt. Örtliche, vorsorgliche Wassersparmassnahmen sind nicht auszuschliessen. 

Die Wasserführung der Gewässer ist nach wie vor gut. Kleinere Bäche beginnen auszutrocknen oder sind bereits trocken. Dies ist der Jahreszeit entsprechend nicht aussergewöhnlich.

2. Entwicklungsmöglichkeiten

Das Wochenende wird durch eine grosse Hitze geprägt sein. In der zweiten Tageshälfte des Sonntags ist das Auftreten von starken Gewittern möglich. Die erste Wochenhälfte wird weniger warm und vorwiegend trocken werden. In dieser Periode kann im Durchschnitt mit 5-10 mm Niederschlag im Kantonsgebiet gerechnet werden.

Der KKS beobachtet und beurteilt laufend die Entwicklung. 

3. Empfehlungen zum Themenkreis Flur- und Waldbrandgefahr

Wir empfehlen den Gemeinden das örtliche Brandrisiko laufend zu beurteilen und rechtzeitig Verhaltensempfehlungen auszuhängen.

Verhaltensempfehlungen zum Umgang mit offenem Feuer:

  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten, andere Rauchwaren oder Streichhölzer weg.
  • Entfachen Sie Feuer nur an den offiziellen, mit eingerichteten Feuerstellen versehenen Spiel- und Picknickplätzen. Mitgebrachte Einweggrills sowie das Erstellen von improvisierten Feuerstellen sind kein geeigneter Ersatz, da diese eine unbeabsichtigte Brandursache darstellen können.
  • Bei starkem Wind ist wegen dem Funkenwurf kein Feuer zu entfachen.
  • Überwachen Sie dauernd die Feuerstelle.
  • Löschen Sie vor dem Verlassen der Feuerstelle das Feuer und die Glut vollständig aus.
  • Auf den Einsatz von Himmelslaternen ist gestützt auf das Feuerschutzgesetz zu verzichten.

4. Empfehlungen zum Themenkreis 1. August-Feierlichkeiten

Verhaltensempfehlungen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Halten Sie beim Abbrennen und Abfeuern von Feuerwerkskörpern genügend Sicherheitsabstand zu Waldrändern, Getreidefeldern, Gebäuden und Menschen (100 Meter).
  • Lesen und befolgen Sie unbedingt die Sicherheitshinweise und Gebrauchsanweisungen von Feuerwerksartikeln.
  • Halten Sie geeignete Löschmittel (Feuerlöscher, Gartenschlauch oder Wassereimer) bereit.

Verhaltensempfehlungen zum Umgang mit Höhenfeuern:

  • Das Höhenfeuer muss ständig überwacht werden - auch nach Veranstaltungsende.
  • Das Höhenfeuer soll der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft vor dem Anzünden gemeldet werden.
  • Die zuständigen Feuerwehrkommandi können von den Veranstaltern zur Beratung beigezogen werden.

5. Publikationen

Der Kantonale Krisenstab veröffentlicht morgen über die Tageszeitungen, Lokalradios- und Fernsehen die unter Ziffer 3 und 4 aufgeführten Verhaltensempfehlungen.

Marcus Müller
Leiter KKS

 

4410 Liestal, 27. Juli 2013

Geht an

  • Gemeinden BL
  • Feuerwehrkommandi BL über das Feuerwehrinspektorat BL

Kopie an

  • RR I. Reber SID
  • Mitglieder KKS BL
  • SC KKS BS, AG, SO