Grundkenntnisse - Persönliche Ausrüstung

Jeder AdF ist ernstfalltauglich ausgerüstet, so dass er vor Hitze, Kälte, Verletzung und Nässe in genügendem Masse geschützt ist.

Im Brandeinsatz ist stets die volle Brandschutzausrüstung zu tragen:

  • Helm (mit Nackenschutz / Visier)
  • Brandschutzjacke 
  • Brandschutzhose 
  • Feuerwehrstiefel
  • Rettgurt
  • Handschuhe

 

Zusätzlich werden allenfalls folgende Zusatz-Ausrüstungen benötigt:

  • Rettungsseil (min. 15 m)
  • Funkgerät / Natel
  • Taschenlampe
  • Atemschutz

 

 

An den Übungen arbeiten die AdF im Arbeitsanzug (Bundhose) mit Feuerwehr-T-Shirt und/oder Pullover. Zum Arbeitsanzug ist schwarzes Schuhwerk zu tragen. Während der Arbeitszeiten ist entweder der Hut, eine Wollmütze oder der Helm als Kopfbedeckung zu tragen.

Vom Übungsleiter wird entsprechend der Übung die Ausrüstung angeordnet. Grundsätzlich ist im Übungsdienst mit der Brandschutzausrüstung zu arbeiten.

 

Der Arbeitsanzug darf im Einsatz nicht anstelle der Brandschutzkleidung getragen werden!